Rechtsanwältin.

Über Charlotte Gharib
Charlotte Gharib berät und vertritt Arbeitsnehmervertretungen in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt – neben der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu Themen wie mobiler Arbeit – in der Behandlung kollektivrechtlicher Angelegenheiten mit Bezügen zu compliance-rechtlichen Fragestellungen, wie beispielsweise der Betriebsratsvergütung.
Zusätzlich ist Charlotte Gharib als Referentin bei Betriebsratsseminaren tätig und schult Gremien zu allen Fragen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts. Außerdem vertritt sie Arbeitnehmer:innen in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren des Individualarbeitsrechts. Bei ihrer Tätigkeit legt sie besonderen Wert darauf, ihre Mandanten interessengerecht und praxistauglich zu beraten.
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