Ein Tablet für jedes Betriebsratsmitglied
Foto von Kelly Sikkema auf Unsplash Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG in „erforderlichem“ Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Im Hinblick auf…
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