Anspruch des Betriebsrats auf einen zusätzlichen Laptop und einen Beamer?
Foto von Kenny Eliason auf Unsplash Die Arbeitgeberin hat dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG in erforderlichem Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Danach gehört ein…
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