Rechtsanwalt.
Über Dieter Lenz
Nach langjähriger Tätigkeit im Umfeld des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist Dieter Lenz der Sache treu geblieben: Immer noch und immer wieder bringt er seine Sachkenntnis rund um Arbeitnehmerfragen in Verfahren ein, die für ganze Gruppen der Arbeitnehmerschaft wegweisend sind.
Die Interessenwahrung der Arbeitnehmer:innen und ihrer Vertretungen ist für ihn ein wesentliches Feld, das er gerne in seiner ganzen Vielfalt bedient. So finden sich unter seinen Mandant:innen so unterschiedliche Arbeitnehmer:innen, wie (Hochschul-)Lehrer:innen aber auch LKW-Fahrer:innen, ebenso wie Betriebsräte im Baugewerbe. Die filigrane Auseinandersetzung und andererseits die durchsetzungsorientierte Interessenvertretung gegenüber einem hemdsärmligen Bauunternehmer faszinieren ihn in gleicher Weise. Seine Verhandlungsführung ist konsensorientiert, gerne aber auch – situationsangemessen- einmal so konfliktreich, wie es sonst nur im Strafrecht üblich ist.
Gerne begleitet er Fälle durch alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht. Hierbei bereitet er den Einzelfall systematisch und tiefgreifend mit äußerster Präzision im Detail vor. Denn wenn Präzedenzfälle erfolgreich abgeschlossen werden, dann profitieren viele Beschäftigte davon – und das ist, was er an seinem Beruf schätzt.
Er ist zudem seit Jahrzehnten auf verschiedenen Ebenen in der Fortbildung von Arbeitnehmervertreter:innen tätig und hat hierbei die Betriebsratswahl zu einem seiner Schwerpunkte gemacht. In der „heißen Phase“ steht er stets bereit, um auch kurzfristig Fragen der Wahlvorstände zu beantworten.
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