Rechtsanwalt.
Über Tim Strack
Tim Stracks Tätigkeitsschwerpunkte sind der Arbeitnehmerdatenschutz sowie die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu Themen der IT-Einführung. Er berät und schult Betriebsratsgremien in Fragen des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere auch zu der Durchführung von Betriebsratswahlen. Tim Strack begleitet darüber hinaus Arbeitnehmer:innen außergerichtlich und in gerichtlichen Prozessen im Individualarbeitsrecht.
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Unsere Rechtsanwälte sind ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und verfügen somit über eine ausgezeichnete Expertise in der Betreuung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Betriebsräten.